Bei den Windenergieanlagen, die seit dem 1. Januar 2005 in Betrieb genommen wurden, werden die Ankaufspreise und Grünbonusse für Strom gemäß Punkt (1.9.) nur für neu errichtete Stromerzeugungsstellen, deren technologische Produktionseinheiten (insbesondere Rotor und Generator) nicht älter als zwei Jahre sind, geltend gemacht.