Preisentscheidung der Energetischen Regulierungsbehörde, mit der die Unterstützung
für unterstützte Energiequellen festgesetzt wird

Aufgrund der erlassenen Preisentscheidung der Energetischen Regulierungsbehörde werden nachstehende Preise
für Windenergieanlagen für das Jahr 2020 festgesetzt.

Ankaufspreise und jährliche Grünbonusse für Strom für Windenergieanlagen:

Bei den Windenergieanlagen, die seit dem 1. Januar 2005 in Betrieb genommen wurden, werden die Ankaufspreise und Grünbonusse für Strom gemäß Punkt (1.9.) nur für neu errichtete Stromerzeugungsstellen, deren technologische Produktionseinheiten (insbesondere Rotor und Generator) nicht älter als zwei Jahre sind, geltend gemacht.

Quelle: Energetische Regulierungsbehörde – Preisentscheidung